Ostern 2024: Wissenswertes zu Brauchtumsfeuern in der Steiermark

Das Abbrennen von „Brauchtumsfeuern“ unterliegt grundsätzlich sehr strengen Regelungen, die beispielsweise in der Brauchtumsfeuer-Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark, in der Luftreinhalteverordnung oder im Bundesluftreinhaltegesetz verankert sind. Den Verordnungen bzw. gesetzlichen Regelungen entsprechend, ist das Entzünden von „Osterfeuern“ in der Steiermark ausschließlich nur vom Karsamstag (30.3.2024) 15:00 Uhr bis Ostersonntag (31.3.2024) 03:00 Uhr gestattet. Überdies gibt es in der Steiermark, je nach Gemeinde und Region, unterschiedliche Regelungen, was das Entzünden von Brauchtumsfeuern durch Privatpersonen betrifft. Mancherorts, wie z.B., in Graz, gilt ein ausnahmsloses ganzjähriges Verbot.

Formular zur Anmeldung eines Osterfeuers

Quelle: LFV Steiermark

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