Achtung: Hohe Waldbrandgefahr

Derzeit kommt es aufgrund magelnder Niederschläge zu einer erhöhten Waldbrandgefahr. Die Böden unserer Wälder sind extrem trocken, schon der kleinste Funke kann einen Brand auslösen. Bitte beachten Sie dazu die Verordung der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung:

VERORDNUNG
über das Verbot des Feuerentzündens und Rauchens im Wald in Zeiten
besonderer Brandgefahr:

Aufgrund des § 4l Abs. l Forstgesetz 1975 idF BOBL I Nr. 189/2013, wird verordnet:
§1
Zur Hintanhaltung von Waldbränden ist im gesamten Verwaltungsbezirk Graz-Umgebung das
Feuerentzünden und das Rauchen im Wald, in der Kampfzone des Waldes und, soweit
Verhältnisse vorherrschen, die die Ausbreitung eines Waldbrandes begünstigen, auch in
Waldnähe (Gefährdungsbereich) für jedermann, einschliesslich der unter § 40 Abs. 2 Forstgesetz
1975 zum Entzünden oder Unterhalten von Feuer im Walde Befugten, verboten.

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